Allgemeine

GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Stand: September 2026

1. VERTRAGSPARTNER UND GELTUNGSBEREICH

Vertragspartner für Mitgliedschaften und sonstige vereinbarte Trainingsleistungen ist die Gym One CS GmbH, Donnersbergring 14, 64295 Darmstadt, Betreiberin des CORE Sportclub Darmstadt, nachfolgend CORE genannt.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zwischen CORE und dem Mitglied vereinbarte Mitgliedschaft. Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Mitgliedsvertrag gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

2. LEISTUNGSUMFANG UND NUTZUNG

Die Mitgliedschaft berechtigt im Umfang des jeweils gewählten Tarifs zur Teilnahme an den von CORE angebotenen Gruppentrainings. Der konkrete Leistungsumfang, der Beitrag, der Vertragsbeginn und die Vertragslaufzeit ergeben sich aus dem jeweiligen Mitgliedsvertrag.

Die regulären Mitgliedschaftsmodelle unterscheiden sich insbesondere durch den vereinbarten Trainingsumfang pro Woche. Der aktuell vereinbarte Tarif ist im Mitgliedsvertrag festgehalten.

Die Buchung von Trainingseinheiten erfolgt grundsätzlich über das von CORE bereitgestellte Buchungs- und Mitgliederverwaltungssystem. Eine freie Nutzung der Trainingsflächen außerhalb angebotener oder vereinbarter Trainingszeiten ist nur nach vorheriger Absprache zulässig.

Ein Anspruch auf bestimmte Kurszeiten, Trainer, Kursformate oder eine bestimmte Anzahl gleichzeitig angebotener Kurse besteht nicht. CORE ist berechtigt, den Kursplan, Kurszeiten, Trainerzuordnungen und einzelne Kursformate aus sachlichen oder organisatorischen Gründen angemessen anzupassen. Die Interessen der Mitglieder werden dabei angemessen berücksichtigt.

Die Teilnehmerzahl einzelner Kurse kann aus organisatorischen oder sicherheitsbezogenen Gründen begrenzt werden.

3. CORE STARTER

Der CORE STARTER ist eine vierwöchige Probemitgliedschaft. Die Laufzeit beträgt vier Wochen ab dem vereinbarten Vertragsstart und endet anschließend automatisch, ohne dass eine Kündigung erforderlich ist.

Bei unmittelbar anschließendem Abschluss einer regulären CORE Mitgliedschaft wird der für den CORE STARTER gezahlte Betrag entsprechend der im Mitgliedsvertrag vereinbarten Regelung als Guthaben verrechnet.

4. KURSBUCHUNG UND STORNIERUNG

Die Anmeldung zu einem Kurs ist verbindlich. Kann ein Mitglied einen gebuchten Termin nicht wahrnehmen, soll die Buchung möglichst frühzeitig, spätestens drei Stunden vor Kursbeginn, über das bereitgestellte Buchungssystem storniert werden. Dadurch soll anderen Mitgliedern die Teilnahme ermöglicht werden.

Kann ein Kurs aus organisatorischen Gründen, wegen Krankheit eines Trainers, technischer Störungen oder sonstiger nicht vermeidbarer Umstände nicht stattfinden, ist CORE berechtigt, den Kurs abzusagen oder einen Ersatztrainer beziehungsweise einen Ersatztermin anzubieten. CORE bemüht sich um eine möglichst frühzeitige Information der betroffenen Mitglieder.

5. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Die Höhe des Mitgliedsbeitrags ergibt sich aus dem jeweiligen Mitgliedsvertrag.

Soweit ein Mitgliedsbeitrag als Wochenpreis ausgewiesen wird, erfolgt die tatsächliche Abbuchung monatlich. Der vereinbarte Wochenpreis wird auf Grundlage von 52 Wochen auf zwölf Monatsbeiträge verteilt.

Bei einem Vertragsbeginn innerhalb eines laufenden Abrechnungszeitraums können für den Zeitraum bis zum Beginn des ersten vollständigen Abrechnungsmonats anteilige Beiträge berechnet werden.

Die Zahlung erfolgt grundsätzlich per SEPA-Lastschrift, soweit nicht ausdrücklich eine andere Zahlungsart vereinbart wurde. Das Mitglied ist verpflichtet, für eine ausreichende Deckung des angegebenen Kontos zu sorgen und Änderungen der Zahlungsdaten CORE rechtzeitig mitzuteilen.

Die gesetzlichen Rechte von CORE im Falle eines Zahlungsverzugs bleiben unberührt.

6. VERTRAGSLAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

Reguläre CORE Mitgliedschaften haben eine Mindestvertragslaufzeit von zwölf Monaten, sofern im Mitgliedsvertrag nichts Abweichendes vereinbart ist.

Die Mitgliedschaft kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung zum Ende der Mindestvertragslaufzeit, läuft die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit weiter. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kann sie jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

Die Kündigung kann in Textform erfolgen, insbesondere per E-Mail an kontakt@core-darmstadt.com.

Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Soweit ein Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wird und gesetzlich ein Widerrufsrecht besteht, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Eine erforderliche Widerrufsbelehrung wird gesondert zur Verfügung gestellt.

7. KRANKHEIT, SCHWANGERSCHAFT UND RUHEZEIT

Bei einer voraussichtlich länger als einen Monat dauernden krankheitsbedingten Trainingsunfähigkeit oder während einer Schwangerschaft kann die Mitgliedschaft nach vorheriger Abstimmung und gegen Vorlage eines geeigneten Nachweises für einen vereinbarten Zeitraum ruhend gestellt werden.

Während der vereinbarten Ruhezeit werden die gegenseitigen Hauptleistungspflichten ausgesetzt. Die Vertragslaufzeit verlängert sich grundsätzlich um die Dauer der vereinbarten Ruhezeit.

Weitergehende gesetzliche Rechte des Mitglieds bleiben unberührt.

8. PERSÖNLICHE NUTZUNG, VERHALTEN UND HAUSORDNUNG

Die Mitgliedschaft ist persönlich und grundsätzlich nicht auf andere Personen übertragbar. Eine Übertragung ist nur zulässig, wenn CORE dieser im Einzelfall ausdrücklich zustimmt.

Das Mitglied verpflichtet sich zu einem respektvollen und sicheren Verhalten gegenüber anderen Mitgliedern, Gästen und Mitarbeitern. Den angemessenen Anweisungen des Trainerteams und den Regelungen der Hausordnung ist Folge zu leisten, soweit diese der Sicherheit, Ordnung oder dem ordnungsgemäßen Trainingsbetrieb dienen.

Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen vertragliche Pflichten, die Hausordnung oder berechtigte Anweisungen kann CORE nach vorheriger Abmahnung angemessene Maßnahmen ergreifen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

9. GESUNDHEIT UND EIGENVERANTWORTUNG

Das Mitglied ist selbst dafür verantwortlich, seine gesundheitliche Eignung zur Teilnahme am Training zu beurteilen.

Bei gesundheitlichen Beschwerden, Erkrankungen, Verletzungen oder sonstigen Einschränkungen wird empfohlen, vor Aufnahme oder Fortsetzung des Trainings ärztlichen Rat einzuholen und die Trainer über für das Training relevante Einschränkungen zu informieren.

CORE erbringt sportliche Trainings- und Coaching-Leistungen und ersetzt keine ärztliche, physiotherapeutische oder sonstige medizinische Behandlung.

10. HAFTUNG

CORE haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.

11. DATENSCHUTZ

Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft ist die Gym One CS GmbH, Donnersbergring 14, 64295 Darmstadt. Kontakt: kontakt@core-darmstadt.com.

CORE verarbeitet die für die Anbahnung, den Abschluss und die Durchführung der Mitgliedschaft erforderlichen personenbezogenen Daten. Hierzu können insbesondere Name, Kontaktdaten, Geburtsdatum, Vertrags- und Mitgliedschaftsdaten, Buchungsdaten sowie Zahlungs- und Abrechnungsinformationen gehören.

Die Verarbeitung erfolgt insbesondere zur Mitgliederverwaltung, Durchführung und Organisation des Trainingsbetriebs, Verwaltung von Kursbuchungen, Kommunikation mit Mitgliedern, Zahlungsabwicklung, Buchhaltung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungs- und Nachweispflichten.

Soweit die Verarbeitung zur Durchführung des Mitgliedschaftsvertrags erforderlich ist, erfolgt sie auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Soweit CORE gesetzliche Verpflichtungen erfüllen muss, erfolgt die Verarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO. Soweit eine Verarbeitung auf einer gesonderten Einwilligung beruht, ist Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO die Rechtsgrundlage. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

Personenbezogene Daten können, soweit dies für die genannten Zwecke erforderlich ist, an eingesetzte Dienstleister und Empfänger weitergegeben werden. Hierzu können insbesondere Anbieter des Mitgliederverwaltungs- und Buchungssystems, Zahlungsdienstleister und Banken, IT-Dienstleister sowie Steuer- und Buchhaltungsdienstleister gehören. Soweit Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag von CORE verarbeiten, werden die datenschutzrechtlich erforderlichen Vereinbarungen getroffen.

Die Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies für die Durchführung der Mitgliedschaft erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungs- und Nachweispflichten bestehen. Nach Wegfall des jeweiligen Verarbeitungszwecks und Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen werden die Daten gelöscht, soweit keine andere gesetzliche Grundlage für eine weitere Speicherung besteht.

Betroffene Personen haben im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere das Recht auf Auskunft über ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, Berichtigung unrichtiger Daten, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung sowie Datenübertragbarkeit. Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, besteht außerdem ein Widerspruchsrecht. Darüber hinaus besteht das Recht, sich bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren.

Die Bereitstellung der für Abschluss und Durchführung der Mitgliedschaft erforderlichen Daten ist notwendig. Ohne diese Daten kann eine Mitgliedschaft nicht oder nicht ordnungsgemäß verwaltet und durchgeführt werden.

Werbliche Kommunikation erfolgt nur, soweit sie gesetzlich zulässig ist oder eine hierfür erforderliche gesonderte Einwilligung vorliegt.

12. SONSTIGES

Individuelle Vereinbarungen zwischen CORE und dem Mitglied bleiben von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.

Maßgeblich für das jeweilige Vertragsverhältnis sind die bei Vertragsschluss vereinbarten Vertragsbedingungen.

Gym One CS GmbH

Donnersbergring 14

64295 Darmstadt

E-Mail: kontakt@core-darmstadt.com

Website: www.core-darmstadt.com